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So sorgst du für den Notfall vor

Es gehört zu den unangenehmen Dingen im Leben: Die Beschäftigung mit Krankheit und Tod. Doch wer sich frühzeitig damit beschäftigt und Vosorge betreibt, kann sein Leben auch in schwierigen Sitautionen nach seinen Vorstellungen gestalten. Wir geben Tipps zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament.

Niemand beschäftigt sich gern mit einem Notfall. Doch mit der richtigen Vorbereitung läuft auch im Fall der Fälle alles nach deinen Wünschen ab. Du erfährst, wie du mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament dir und deinen Angehörigen Sorgen und Nöte abnimmst.

Warum du dich auch mit 20 schon damit beschäftigen solltest

Was gehört zu den wichtigsten und elementarsten Dingen im Leben? Ist es ausreichend Geld? Ein Dach über dem Kopf? Genug zu essen? Ja und nein. Ja, weil diese Dinge die physiologischen Grundbedürfnisse des Menschen sind. Und nein, weil dich als Mensch etwas anderes ausmacht: Die Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen zu treffen.

Bis du 18 Jahre alt bist, haben deine Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten die letzte Entscheidungsgewalt. Wenn du Volljährigkeit wirst, erlangst du von Rechtswegen volle Geschäfts- und damit Entscheidungsfähigkeit.

Welchen Beruf du ergreifst, ob du zur Miete oder in einem Haus wohnst, welche*n Partner*in du wählst, Christ oder Moslem sein, all das kannst du dann selbst entscheiden und jede Entscheidung jederzeit revidieren.

 

Doch was ist, wenn du plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kannst? Was, wenn du einen schweren Unfall hast und nicht mehr sagen kannst, ob du künstlich ernährt werden möchtest oder nicht?

Patientenverfügung

Was passiert, wenn du z.B. durch einem Unfall keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kannst? In solchen Notfällen entscheidet zunächst einmal der Notarzt und wird im Zweifel immer lebensrettende Maßnahmen ergreifen. Auch wenn das beispielsweise die religiösen Gebote verletzt. Es gilt der (informelle) hippokratische Eid. Ärzte verpflichten sich, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um Leben zu retten und zu verlängern sowie Leid zu lindern.

Hier kannst du deine Notfallplanung mit Vorsorgevollmacht, Patienten- und Sorgerechtsverfügung umsetzen.

 

Wie geht es weiter, wenn du entscheidungsunfähig bleibst. Das Krankenhaus versucht, die nächsten Angehörigen ausfindig zu machen. Diese entscheiden dann in Abstimmung mit den Ärzten über weitere Maßnahmen. Denkst du Doch die Rechtslage ist eine andere. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch

„…hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt.“

Doch wer ist Betreuer? Gemäß des BGB bestellt das zuständige Betreuungsgericht einen Betreuer, der dann entsprechend entscheiden soll. Das ist entweder ein*e hauptberufliche*r Betreuer*in oder – sofern eine Vorsorgevollmacht vorliegt – ein*e Angehörige*r. Dazu gleich mehr.

Wenn du du eine Patientenverfügung erstellt hast, ist es anders. Ärzte, Betreuer, als auch Angehörige haben sich uneingeschränkt daran zu halten.

Darum ist die Patientenverfügung wichtig

Erstens garantiert sie, dass dein Wille erfüllt wird. Wenn du keine künstliche Ernährung willst, erhältst du keine. Diese sog. passive Sterbehilfe ist rechtlich gesichert. Du musst also keine Angst haben, dass ein Arzt oder ein Angehöriger dann sagen kann: Doch, den ernähren wir weiter. Über die Erfüllung des Wunsches wacht das Betreuungsgericht.

 

Zweitens entlastest du deine Angehörigen. Schon aus diesem Grund ist die Erstellung einer Patientenverfügung empfehlenswert. Ein Unfall oder eine Krankheit eines Angehörigen sind hochemotionale Situationen. Stell dir vor, dein Ehepartner oder deine Eltern sollen über das Abschalten oder Nichtabschalten der Geräte entscheiden. Mit einer Patientenverfügung nimmst du ihnen die Last.

Das ist ein unangenehmes Thema. Aber es ist ein umso bedeutenderes. Folgende Fragen können dir helfen:

  • Wie viel sollen die Ärzte versuchen?
  • Welche medizinischen Maßnahmen wünsche ich ausdrücklich nicht?
  • Wie möchte ich sterben?
  • Was soll mit meinen Organen nach meinem Tod passieren?
  • Wie bin ich bisher mit belastenden Situationen umgegangen?

Deswegen brauchst du eine Vorsorgevollmacht

Die Patientenverfügung beschreibt, welche medizinischen Behandlung du möchtest und welche nicht. Doch was ist, wenn du im Koma liegst und deswegen länger nicht sagen kannst, welche Behandlung du möchtest? Was passiert mit deiner Wohnung? Was mit deinem Job? Wer bezahlt die Rechnungen? Wer geht zu Ämtern und Behörden? Wer informiert die Versicherungen?

Ein Blick ins Gesetz besagt:

„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“

Das Gericht ist bestrebt, nahe Angehörige als Betreuer*in einzusetzen. Sollte es niemanden geben, der in deiner Nähe wohnt und die Betreuung übernehmen kann oder möchte, bestellt das Gericht eine*n Berufsbetreuer*in. Das Probem an der Betreuung ist die Rechenschaftspflicht. Der*die Betreuer*in muss v.a. über die Finanzen berichten. Ein*e Berufsbetreuer*in muss jährlich bericht erstatten. Schwerwiegende Entscheidungen muss das Gericht bestätigen bzw. anordnen.Alles in allem ist die gerichtlich bestellte Betreuung für alle Beteiligten eher ungünstig.

So läuft es in der Praxis

Das Krankenhaus bzw. ein Pflegedienst informiert sowohl Angehörige als auch das zuständige Betreuungsgericht. Das Gericht richtet daraufhin eine Anfrage ans zentrale Vorsorgeregister, ob eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht hinterlegt ist. Ist dies nicht der Fall, bestellt es den*die Betreuer*in. Natürlich können auch die Angehörigen oder jemand anderes eine entsprechende Verfügung oder Vollmacht dem Gericht vorlegen.

 

Jedes Jahr stellen die Gerichte in Deutschland etwa 230.000 solcher Anfragen. Nur in 8% der Fälle existiert eine solche Vollmacht. Das heißt, in neun von zehn Situationen hat das Gericht das letzte Wort.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine Art Empfehlung für das Gericht. Das Gericht wird meist diesem Willen entsprechen. Es überwacht jedoch den*die Betreuer*in. Anders bei der Vorsorgevollmacht: Das Gericht prüft einzig die Gültigkeit deiner Vollmacht bzw. die Eignung des*der Betreuer*in. Beauftragt das Gericht ihn*sie dann, endet die Kontrolle durch das Gericht. Die Vollmacht geht also wesentlich weiter. Wenn du jemandem eine Vorsorgevollmacht ausstellst, musst du dieser Person absolut vertrauen können! Eine einmal ausgestellte Vollmacht kannst du nur solange ändern, wie du geschäftsfähig bist.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung gehören also zusammen.

Folgende Leitfragen helfen dir:

  • Wer soll für mich entscheiden?
  • Wem vertraue ich absolut?
  • Wer soll für mich auf keinen Fall entscheiden dürfen?
  • Welche Lebensvorstellung habe ich?
  • Möchte ich in einem Heim untergebracht werden?
  • Welche medizinischen Behandlungen wünsche ich?
  • Wie stell ich mir ein menschenwürdiges Dasein vor?

Testament

Der letzte Baustein deiner Vorsorge ist das Testament. Zunächst stellt sich die Frage: Was passiert im Todesfall, wenn ich kein Testament habe?

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Im Todesfall prüft das Nachlassgericht, ob Verfügungen bestehen, ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach stehen unterschiedlichen Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern usw) unterschiedliche Anteile am Erbe zu.

Wenn du unverheiratet bist oder ein Unternehmen hast, könnte das zu unerwünschten Ergebnissen führen. Wenn du nicht verheiratet bist, erbt dein*e Partner*in nämlich erstmal nichts! Gerade bei Familien mit Firmenbesitz ist ein Testament absolut notwendig, um die Firma auch über den Tod hinaus aufrecht zu erhalten. Ansonsten würde die Firma – die ja zum Vermögen gehört – unter den Erben aufgeteilt. Ein teures Vergnügen, an dessen Ende die Firma meist zu Grunde geht.

Wenn ihr gemeinsame Kinder habt, wird es noch problematischer. Ihr braucht in diesem Fall eine Sorgerechtsverfügung.

Doch der letzte Wille erstreckt sich nicht nur auf den schnöden Mammon, sondern betrifft auch das Thema Bestattung. Mit einer Bestattungsverfügung bestimmst du zu Lebzeiten, wie dein letzter Weg aussehen soll. Möchtest du beispielsweise auf See bestattet werden, haben sich deine Hinterbliebenen danach zu richten.

Vorsorge für den Notfall – So gehst du vor

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1. Beschäfte dich mit deinen Lebensvorstellungen und deinem letzten Willen. Das kanntst du entweder allein oder mit deinen Angehörigen machen. Darüber hinaus kannst du dir Rat bei Ärzten, Anwälten, Steuerberatern, Kirchen, Betreuungsvereinen und Sozialverbänden holen. Selbstverständlich können sie dir nur zu ihrem Fachgebiet Rat geben. Die letzte Entscheidung bleibt bei dir.

2. Bis auf wenige Ausnahmen haben die Verfügungen kaum Anforderungen an den Inhalt. Dennoch solltest du Geld für die richtige Erstellung in die Hand nehmen. Entweder kaufst du seriöse Formulare aus dem Internet oder der Buchhandlung. Daneben kannst du dich an spezielle Dienstleister wenden, die mit Anwälten kooperieren. Bei komplexen Sachverhalten, wie einem Testament, solltest du in jedem zum Anwalt gehen.

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3. Sprich mit deinen Angehörigen! Der*die Bevollmächtigte kann die Bevollmächtigung nämlich auch ablehnen. Er oder sie will die Verantwortung vielleicht nicht übernehmen.  Das Gericht müsste in diesem Fall eine*n Betreuer*in einsetzen.

4. Bewahre die Verfügungen dort auf, wo andere sie schnell finden. Wenn deine Angehörigen deine Patientenverfügung nicht finden, ist sie wertlos. Es gibt spezielle Verwahrungsstellen, wie das zentrale Vorsorgeregister, wo du gegen eine geringe Gebühr die entsprechenden Dokumente sicher hinterlegen kannst. Du kannst sie auch bei Anwälten oder Notare einlagern.

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5. Überprüfe regelmäßig deine Verfügungen. Spätestens wenn sich deine Lebensumstände ändern (neue*r Partner*in oder Nachwuchs), solltest du alles auf den Prüfstand stellen. Des Weiteren kommt es regelmäßig zu gesetzlichen Änderungen, die Auswirkungen auf die Verfügungen haben können. Hier helfen Beratungsstellen oder Anwälte. Wenn du dich für spezialisierte Dienstleister entscheidest, informieren sie dich in der Regel über solche Änderungen. Ansonsten solltest du jährlich zu einem festen Termin die Unterlagen hervorholen und prüfen, ob die Wünsche und Wertvorstellungen noch zutreffen.

Fazit

Ja, diese Themen sind unangenehm. Es ist nur natürlich, sich ungern mit dem eigenen Tod oder hilflosen Situationen auseinanderzusetzen. Doch wenn du dich überwindest und dich mit deinen Angehörigen austauschst, verlieren diese Themen den Schrecken. Leid und Tod gehören zu unserem Leben dazu und es ist wichtig, sich frühzeitig darüber im Klaren zu werden, was du in einem solchen Fall möchtest. Außerdem nimmst du die riesige Verantwortung von den Schultern deiner Angehörigen und entlastest sie. Wenn du dich aktiv damit auseinandersetzt, wirst du gelassener und entspannter in die Zukunft blicken. Also los geht’s!

Wenn du für den Notfall vorsorgen möchtest, hellfen wir dir gern dabei. Vereinbare dazu einfach ein kostenfreies Erstgespräch mit uns! Du kannst auch hier über unseren Kooperationspartner die Deutsche Vorsorgedatenbank dein Notfallpaket erstellen.*

Aktualisiert am 18.01.2020

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